GEMA-Meldungen ab 2025 nur noch über das Online-Portal
Ab dem Jahr 2025 stellt die GEMA ihr Meldeverfahren vollständig auf das Online-Portal um.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, was Chöre dabei beachten müssen und wie die Umstellung funktioniert.
Anmeldung im Portal
Chorvereine registrieren sich über www.gema.de/portal.
Die Zugangsdaten (Kundennummer und individueller Registrierungscode) werden im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025 direkt von der GEMA per Post zugesandt.
Sollten bis Mitte 2025 keine Zugangsdaten eingetroffen sein, wird empfohlen, sich direkt an den GEMA-Kundenservice zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der GEMA.
Bis zum 30. Juni 2025 kann übergangsweise weiterhin die bisherige Meldeweise genutzt werden.
Wichtige Fristen
Veranstaltungen müssen bis zum Ende des Folgemonats nach der Durchführung bei der GEMA gemeldet werden.Setlisten sind spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung einzureichen.
Hilfen und Schulungsangebote
Für Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden bietet die GEMA eine spezielle Seite mit direktem Zugang zu den passenden Tarifen:
www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv
Dort finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung, zusätzliche Kurzinformationen sowie Schulungsangebote, die ab Januar 2025 starten. Alle Termine und Anmeldemöglichkeiten sind auf dieser Seite einsehbar.
Vergünstigungen für DCV-Mitglieder
Die GEMA gewährt den Mitgliedschören des Deutschen Chorverbandes einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für ordnungsgemäß gemeldete chorische und gesellige Veranstaltungen.
Zusätzlich gilt ein Kulturrabatt von 15 Prozent auf die Tarife U-K und U-V.
Für die Produktion von Tonträgern (z. B. CDs oder DVDs) sowie für die Musikwiedergabe im Internet gelten ab 2025 die regulären GEMA-Tarife, für die keine Nachlässe vorgesehen sind.
Natrürlich stehen wir Ihnen als Verband bei Fragen und Hilfestellungen zur verfügung!