Ab sofort ist es möglich, über die Deutsche Chorjugend Ehrenurkunden für einzelne Sänger*innen, Chorjubiläen und langjährige Chorleiter*innen zu beantragen. Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise, Formulare und sonstige Informationen.

 Kindern und Jugendlichen, die 10, 15 bzw. 20 Jahre aktiv in einem Kinder- und/oder Jugendchor oder einem sonstigen mitgliedschor singen, wird (auf Antrag) eine Urkunde verliehen.

Antrag Urkunde Kinder/Jugendliche   10 Jahre   15 Jahre    20 Jahre

 In den Landes- bzw. Einzelverbänden gibt es darüber hinaus weitergehende Ehrungsbestimmungen (z.B. Ehrung ab 5 Jahre), die dort zu erfragen sind.

 Kinder- und/oder Jugendchöre und andere Mitgliedsgruppen, die Jubiläen von 25 und mehr Jahren (in Fünferschritten) feiern, erhalten (auf Antrag) eine Urkunde.

Antrag Urkunde Chorjubiläum

 Chorleiter*innen, die eine Chorleitungstätigkeit von 10 oder mehr Jahren (in Zehnerschritten) im Kinder- und/oder Jugendchor nachweisen können, erhalten (auf Antrag) eine Urkunde.

Antrag Urkunde Chorleiter*in

 

Bitte beachten: Ehrungsanträge sind rechtzeitig vor dem Ehrungstermin über den zuständigen Landes- bzw. Einzelverband zu stellen, der die Anträge an die Deutsche Chorjugend weiterleitet.

Hier finden Sie alle Ehrungsanträge.                                   Ehrungsordnung