Ab sofort ist es möglich, über die Deutsche Chorjugend Ehrenurkunden für einzelne Sänger*innen, Chorjubiläen und langjährige Chorleiter*innen zu beantragen. Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise, Formulare und sonstige Informationen.
Kindern und Jugendlichen, die 10, 15 bzw. 20 Jahre aktiv in einem Kinder- und/oder Jugendchor oder einem sonstigen mitgliedschor singen, wird (auf Antrag) eine Urkunde verliehen.
Antrag Urkunde Kinder/Jugendliche 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre
In den Landes- bzw. Einzelverbänden gibt es darüber hinaus weitergehende Ehrungsbestimmungen (z.B. Ehrung ab 5 Jahre), die dort zu erfragen sind.
Kinder- und/oder Jugendchöre und andere Mitgliedsgruppen, die Jubiläen von 25 und mehr Jahren (in Fünferschritten) feiern, erhalten (auf Antrag) eine Urkunde.
Chorleiter*innen, die eine Chorleitungstätigkeit von 10 oder mehr Jahren (in Zehnerschritten) im Kinder- und/oder Jugendchor nachweisen können, erhalten (auf Antrag) eine Urkunde.
Bitte beachten: Ehrungsanträge sind rechtzeitig vor dem Ehrungstermin über den zuständigen Landes- bzw. Einzelverband zu stellen, der die Anträge an die Deutsche Chorjugend weiterleitet.
Hier finden Sie alle Ehrungsanträge. Ehrungsordnung