Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung der ARAG
Durch die Mitgliedschaft im CVT untersteht der Chor/Verein dem Gruppenversicherungsvertrag des DCV mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG. Der DCV gewährleistet durch den Gruppenversicherungsvertrag, dass seine Chorverbände, Sängerbünde, Bezirke, Vereine, die Deutsche Chorjugend e.V. und alle gemeldeten Mitglieder bei den jeweiligen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten versichert sind.
Der CVT unterliegt dem Basisschutz. Im Basisschutz besteht eine Haftpflicht-, und Rechtsschutzversicherung, durch die der satzungsgemäße Verbands-/Vereinsbetrieb abgesichert ist.
Dazu zählen vereinsinterne Veranstaltungen wie
- Vorstand- und Ausschusssitzungen
- Mitgliederversammlungen
- Vereinsinterne Fest wie Weihnachtsfeiern
Außerdem natürlich
- Proben und Konzerte
- Freundschaftssingen, Chortreffen und –fahrten
- Chorwettbewerbe
- Chorfeste
Bei Kinder- und Jugendchören sind außerdem versichert:
- Instrumental-, Tanz-, Laienspiel- und Werkunterricht
Bei Neigungsgruppen ist eine Sportliche Betätigung ohne Wettkampfcharakter mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht unter den o.g. satzungsmäßigen Vereinsbetrieb fallen.
Diese Gruppenversicherung besteht für die Dauer der ordentlichen Mitgliedschaft für die im DCV zusammengeschlossenen Verbände und Vereine sowie deren Mitglieder. Informationen zu den Deckungssummen erhalten sie beim CVT.
Weitere Informationen zu Zusatzversicherungen wie z. B. Veranstalterhaftpflicht sowie Schadenmeldungsformulare der ARAG erhalten Sie hier.
Freiwillige Unfallgruppenversicherung der Mannheimer
Als Mitglied des CVT besteht die Möglichkeit für den Chor/Verein, auch fördernde bzw. passive Mitglieder oder Partner, über die Mannheimer Versicherung eine Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen, welche Hin- und Rückwege zu Proben, Konzerten und anderen Veranstaltungen des Chores/Vereins sowie die entsprechenden Veranstaltungen umfasst.
Diese Versicherung gibt es in 3 unterschiedenen Varianten.
I. | Invalidität | 10.300,- Euro |
Tod | 2.500,- Euro | |
Bergungskosten | bis zu 1.020,-Euro | |
Bezugsberechtigung: Bei Invalidität die versicherte Person, bei Tod die Erben |
Jahresbeitrag: 0,30 Euro pro Person
II. | Invalidität | 20.600,- Euro |
Tod | 5.000,- Euro | |
Bergungskosten | bis zu 1.020,-Euro | |
Bezugsberechtigung: Bei Invalidität die versicherte Person, bei Tod die Erben |
Jahresbeitrag: 0,60 Euro pro Person
III. | Invalidität | 10.300,- Euro |
Tod | 2.500,- Euro | |
Bergungskosten | bis zu 1.020,-Euro | |
Krankenhaustagegeld/verbessertes Genesungsgeld: | 13,-Euro | |
Bezugsberechtigung: Bei Invalidität die versicherte Person, bei Tod die Erben |
Jahresbeitrag: 0,80 Euro pro Person
Versicherungsnehmer ist der Chorverband Thüringen e.V. Demzufolge ist aus rechtlichen Gründen jeglicher Schriftverkehr (Beitrittserklärungen, Veränderungswünsche, formlose Schadenmeldungen) über die Geschäftsstelle des Chorverbandes Thüringen zu führen.
Die Beitragszahlung erfolgt über das bekannte Konto des Chorverbandes Thüringen (bei Neuanmeldungen innerhalb von 14 Tagen). Es sind bei namenloser Meldung immer alle Chormitglieder entsprechend des Beitragsberechnungsbogens zu versichern.
Datum des Beginns der Versicherung bzw. der gewünschten Veränderung ist immer das Datum des Posteingangs in der Geschäftsstelle des Chorverbandes Thüringen.
Das Beitrittsformular der Unfallversicherung finden Sie hier.