NEU ab 2025: Mit dem Beschluss des Präsidiums vom 19.06.2024 wechselte der Chorverband Thüringen e.V. vom bisher bestehenden Basis-Schutz der ARAG in den Rundum-Schutz der Versicherung. Die bisherige freiwillige Unfallversicherung der Mannheimer wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Somit sind nun alle Verbandsmitglieder sowohl Haft-, Rechtschutz- und Unfallversichert in einem.

Denn durch die Mitgliedschaft im CVT untersteht der Chor/Verein dem Gruppenversicherungsvertrag des DCV mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG. Der DCV gewährleistet durch den Gruppenversicherungsvertrag, dass seine Chorverbände, Sängerbünde, Bezirke, Vereine, die Deutsche Chorjugend e.V. und alle gemeldeten Mitglieder bei den jeweiligen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten versichert sind.

Mit dem Rundumschutz besteht für die Mitgliedsverbände für sich und ihre angeschlossenen Kreise und Vereine und deren Mitglieder eine erweiterte Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung und außerdem für alle Mitglieder der Vereine eine Unfallversicherung.

Dazu zählen vereinsinterne Veranstaltungen wie

  • Vorstand- und Ausschusssitzungen
  • Mitgliederversammlungen
  • Vereinsinterne Fest wie Weihnachtsfeiern

Außerdem natürlich

  • Proben und Konzerte
  • Freundschaftssingen, Chortreffen und –fahrten
  • Chorwettbewerbe
  • Chorfeste

Bei Kinder- und Jugendchören sind außerdem versichert:

  • Instrumental-, Tanz-, Laienspiel- und Werkunterricht

Kein Versicherungsschutz besteht für öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht unter den o.g. satzungsmäßigen Vereinsbetrieb fallen.

Diese Gruppenversicherung besteht für die Dauer der ordentlichen Mitgliedschaft für die im DCV zusammengeschlossenen Verbände und Vereine sowie deren Mitglieder. Informationen zu den Deckungssummen erhalten sie beim CVT.

Weitere Informationen zu Zusatzversicherungen wie z. B. Veranstalterhaftpflicht sowie Schadenmeldungsformulare der ARAG erhalten Sie hier.