Unterstützung

Wenn Verein ein Projekt, z. B. ein größeres Konzert oder eine Veranstaltung, entwickeln und umsetzen will, ist es teils schwierig für die Vereinsmitglieder, den gesamten Umfang der Projektplanung im Blick zu haben, selbst, wenn man sich das gut Endergebnis vorstellen kann.
Damit Sie einen ersten Überblick erhalten, was alles für eine Veranstaltung organisiert werden muss bzw. kann, haben wir eine Checkliste erstellt, in der die wichtigsten Schritte aufgeführt sind.
Nicht alle dieser Schritte sind ein Muss für jedes Projekt, das werden Sie erkennen, wenn Sie sich hineingelesen haben. Wir hoffen, Ihnen damit die Angst vor einer Projektumsetzung etwas nehmen zu können.

Da Vereinen nicht immer die benötigten Gelder für solche Projektumsetzungen zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit, an verschiedenen Stellen Fördermittel zu beantragen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung solcher Fördermöglichkeiten mit Informationen wie den Voraussetzungen für die Förderung und den maximal geförderten Betrag.

Checkliste       Fördermittel

 

 Neuer Fördermittelcoach für die Chorjugend in Thüringen

AUF!leben – Zukunft ist jetzt. ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Programm ist Teil des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona der Bundesregierung.

Durch das Förderprogramm konnte die Deutsche Chorjugend e.V. als Umsetzungspartner zwölf neue Stellen in ganz Deutschland zur Stärkung der regionalen Kinder- und Jugendchorarbeit schaffen.
Mit dem Förderprogramm und der damit geschaffenen Stelle soll die Kinder und Jugendchorszene verstärkt wieder aufleben, Alltagsstrukturen zurückgewonnen und die Folgen der Corona-Pandemie eingedämmt werden. In 7 verschiedenen Kategorien werden Projekte für Kinder und Jugendliche gefördert. Angefangen bei einem Tagesausflug in den Kletterpark über Chorwochenenden bis hin zu Ferienfreizeiten sind viele verschiedene Projekte möglich.
Noch können Anträge zur Förderung bis Ende Februar gestellt werden. Bei Interesse und Fragen melden Sie sich gerne bei Benjamin Püllen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

 

Förderpauschale für Chöre und Instrumentalensembles des Landesmusikrates Thüringen

Der Landesmusikrat gewährt Zuschüsse für die Leitung von Amateurchören und Instrumentalensembles aus Thüringen. Dadurch sollen die musikalische Infrastruktur sowie die Verbesserung der Qualität der Amateurmusik in Thüringen gefördert werden.
Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze finden Sie auf der Webseite des Landesmusikrates: https://www.lmrthueringen.de/Foerderpauschale

 

Projektförderungen der Thüringer Staatskanzlei

Die Thüringer Staatskanzlei fördert die Durchführung von Projekten der Kultur und der Kunst sowie Investitionen. Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Dabei wird die Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt bzw. Interkulturalität ebenso berücksichtigt wie ein Ausgleich regionaler Benachteiligung. Es werden ebenfalls Förderungen für Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Thüringer Staatskanzlei: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/foerderungen/

 

Förderprogramm IMPULS des BMCO

Ab dem 15. Januar 2022 können sich Musikensembles im NEUSTART KULTUR-Programm IMPULS auf Fördersummen bis zu 15.000 EUR bewerben. IMPULS ist ein Rettungsprogramm, das den 14,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen, beim Erhalt und der Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten helfen soll.Gefördert werden auch in Zukunft Projekte zum kreativen Neustart sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung.
Nach zwei erfolgreichen Förderrunden stellt das Programm mit dem Jahreswechsel ein neues Antragsverfahren vor.
Ab dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Förderanträge einreichen. Sie sind somit an keine allgemeine Frist mehr gebunden. Stattdessen gilt eine individuelle 2-Monats-Regel.

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MUSIK FÜR ALLE! - Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern

Das Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! ermöglicht Kindern und Jugendlichen von 3-18 Jahren bessere Zugangschancen zur musikalischen Bildung. Dank seiner großen Vielfalt schafft es zahlreiche Zugänge zu Kunst und Kultur für junge Menschen und fördert gezielt die kreativen Ausdrucks-und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Bis zum 15. Januar können im Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! wieder außerschulische Projekte und vielfältige Ideen in den Modulen Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und/oder Expedition beantragt werden. MUSIK FÜR ALLE! fördert so bspw. das Singen im Chor, ein Beatbox-Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe oder Konzertbesuche. Die Laufzeit der Projekte ist jeweils bis zum 31.12.2022 möglich.
 

Genauere Informationen zum aktuellen Antragsverfahren finden Sie hier.

Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK des BMCO

NEUSTART AMATEURMUSIK geht im Jahr 2022 in seine zweite Runde und fördert Musikensembles bei ihrem Neustart. Ob Stadt oder Land, ob jung oder alt, kirchliche oder weltliche Träger, hier finden alle ihren Platz.

Insgesamt stehen im Jahr 2022 rund 5 Mio. EUR für die direkte Förderung von Ensembles aus der Amateurmusik zur Verfügung. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. NEUSTART AMATEURMUSIK fördert Musikensembles, die kreative Lösungen für den Umgang mit der Pandemie finden oder dieser mit Leidenschaft trotzen, aber auch solche, die auf Grund von Corona, Probenausfällen, finanzieller Unsicherheit, etc. einen Neustart benötigen und ihre
künstlerische Arbeit wiederaufnehmen möchten.

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