Mit der Mitgliedschaft im Chorverband Thüringen e.V. haben die Ensembles die Möglichkeit Konzerte, bei welchen sie selbst der Veranstalter sind, über den GEMA-Vertrag des Deutschen Chorverbandes e.V. abrechnen zu lassen. Dadurch gewährt die GEMA für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des Chorverbandes, allen Mitgliedsvereinen, Chören, Kreischorverbänden, Chorbezirken und Sänger- bzw. Instrumentalgruppen einen Nachlass von 20% auf die Vergütungssätze nach den Tarifen der GEMA, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sorgt in Deutschland dafür, dass Komponist:innen, Textdichter:innen, Musikverleger:innen bzw. deren Rechtsnachfolger:innen bei einer Nutzung ihrer Werke nicht leer ausgehen. Musiknutzer:innen in Deutschland – also auch alle Chöre und Ensembles – haben es also nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun, wenn es um die Rechte an geschützten Werken des musikalischen Weltrepertoires geht. Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber:innen abführt.
Da alle Chöre der Mitgliedsverbände im Deutschen Chorverband (DCV) regelmäßig Werke des GEMA-Repertoires nutzen, hat der DCV mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen.

Die Mitgliedsvereine des CVT bezahlen jährlich lediglich eine Pauschale in Höhe von 1,30 € pro Mitglied (siehe Beitragserläuterungen unter Mitglied werden)

 

Meldepflichten und –fristen

Die GEMA-Meldungen für alle Mitgliedsvereine erfolgen ab 2025 direkt digital über das Online-Portal der GEMA.

Jeder (Chor-)Verein, der selbst als Veranstalter bzw. Produzent (z. B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden, Umzugsmusiken, Festakten bei offiziellen Gelegenheiten, Freundschaftssingen und Wohltätigkeitssingen.

Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden. 

Kommt ein Verein seiner Meldeverpflichtung nicht nach und/oder die GEMA stellt eine nicht angemeldete Veranstaltung fest, ist sie nach § 4 des Vertrages berechtigt, ihre Ansprüche beim anmeldepflichtigen Veranstalter in doppelter Höhe geltend zu machen.

Da die DCV-Mitgliedsverbände bezüglich der GEMA-Abrechnung unterschiedliche Regelungen mit ihren eigenen Kreisverbänden und Chor-/Vereinen haben, müssen sich die einzelnen Chöre bei konkreten Fragen zur Abrechnung immer an ihren Mitgliedsverband wenden. Sollten Sie unsicher sein, zu welchem Verband Sie gehören, können Sie sich an der neunstelligen DCV-Mitgliedsnummer Ihres Chores orientieren: Die ersten beiden Ziffern geben Auskunft über den jeweiligen Mitgliedsverband. (Hier finden Sie eine Liste aller DCV-Mitgliedsverbände inklusive deren Nummern.)

Zur Meldung ihrer Chor-Veranstaltungen nutzen Chöre ab Januar 2025 direkt das GEMA-Online Portal. Hierüber werden sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch die Geselligen Veranstaltungen angemeldet. Die Registrierung erfolgt unter www.gema.de/portal. Die individuellen Zugangsdaten erhalten die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden per Post von der GEMA. Nach der Auswahl des richtigen Tarifes und Eingabe aller notwendigen Daten erfolgt die Berechnung der korrekten Lizenz. Ebenso wird die Setlist online mit eingereicht. Alle Veranstaltungen, Lizenzen und Rechnungen der Vergangenheit werden im GEMA-Account des Vereins archiviert. Auch Setlist-Vorlagen mit Repertoire können gespeichert und wiederverwendet werden. Korrekturen und Änderungen der Meldungen erfolgen ebenfalls im Portal.

Jeder Chor/Verein ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte und Chorveranstaltungen unter Angabe der Musik- bzw. Programmfolge verpflichtet, wenn er selbst als Veranstalter fungiert. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen.

 

Das bedeutet konkret:

Chorvereine registrieren sich zunächst über www.gema.de/portal.

Die Zugangsdaten für die Nutzung des Portals erhalten alle Chöre im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025 per Post von der GEMA selbst. In zwei Schreiben werden die Kundennummer und ein individueller Code mitgeteilt, die eine erstmalige Registrierung und Portalnutzung ermöglichen. Sofern noch keine individuellen Zugangsdaten vorliegen, ist übergangsweise bis zum 30. Juni 2025 auch die bisherige Meldeweise möglich.

Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.

 

Weitere Hilfen und Schulungs-Angebote:

Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Landingpage, die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

Zudem erklärt auch eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen. Eine Kurzinformation finden Sie ebenfalls online.

Die GEMA bietet außerdem exklusiv zum Start der Online-Meldungen über das Portal ab Januar Portal-Schulungen für Chöre an. Mehr zu den Terminen und Anmeldemöglichkeiten erfahren Sie in dem One Pager im Anhang. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie ebenfalls auf der oben genannten GEMA-Landingpage für DCV-Chöre: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

 

Für Chöre aus unserem Verband gut zu wissen:

Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.

Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und ab 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.

Natrürlich stehen wir Ihnen als Verband bei Fragen und Hilfestellungen zur verfügung!