Einzelehrungen
Laut Beschluss der Gesamtausschusssitzung im März 1995 verleiht der Chorverband Thüringen an Sängerinnen und Sänger Urkunden für 20, 25, 30 und 40 Jahre aktives Singen im Chor.
Seit Dezember 2006 erhalten die Sänger und Sängerinnen laut Beschluss der Gesamtausschuss-Sitzung zusätzlich zur Ehrennadel für 25 Jahre auch für 40 Jahre aktives Singen eine Ehrennadel.
Das Antragsformular kann hier nach dem Login direkt ausgefüllt und verschickt werden.
Die Ehrung für 50, 60, 65, 70 und mehr Jahre aktives Singen erfolgt durch den Deutschen Chorverband. Die Urkunden werden seit Januar 2006 durch die Geschäftsstelle des CVT erstellt. Die so zu ehrenden Sänger und Sängerinnen erhalten jeweils eine entsprechende Ehrennadel.
Chorehrungen
Die Ehrung von Chören erfolgt bei 75-, 100-, 125-, 150- und 175-jährigem (weiter im 25-Jahre-Rhythmus) Bestehen durch den Deutschen Chorverband.
Die Beantragung der jeweiligen Ehrung muss formlos an den Chorverband Thüringen erfolgen.
Zu beachten ist dabei, dass bei Chorjubiläen ab 125-jährigem Bestehen die Möglichkeit einer Notenspende besteht (nur im laufenden Jahr des Jubiläums). Diese Notenspende muss mit entsprechendem Formular direkt beim Deutschen Chorverband beantragt werden.
Die Formulare versendet der CVT zu Beginn des Jubiläumsjahres an die entsprechenden Chöre. Chören, die Jubiläen feiern, welche unter dem 100. liegen, stellt der Chorverband Thüringen Urkunden auf Anfrage aus.
Chorleiterehrungen
Chorleiter werden für 25-, 40- und 50-jährige nachweisbar aktive Chorleitertätigkeit ausgezeichnet.
Auch diese Ehrungen erfolgen durch den Deutschen Chorverband. Die Beantragung erfolgt über ein Formblatt, welches hier erhältlich ist.
Der Antrag erfordert eine Bestätigung durch den Sängerkreis und den Chorverband Thüringen.
Zelter Plakette
Die Zelter-Plakette ist als Auszeichnung für Chöre bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben.
Sie besteht aus einer Plakette, die auf der Vorderseite das Bildnis Carl Friedrich Zelters und auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied" zeigt. Form und Größe der Zelter-Plakette sind auf einer Mustertafel festgelegt.
Die Zelter-Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des mindestens einhundertjährigen Bestehens eines Chores auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor über einen Zeitraum von mindestens einhundert Jahren in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische Verdienste oder Verdienste um die musikalische Bildung erworben hat.
Der Antrag auf Verleihung der Zelter-Plakette kann frühestens im Vorjahr des Jubiläumsjahres gestellt werden. Die Antragsformulare sind bei der Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses zur Verleihung der Zelter-Plakette und den bundesweit tätigen Chororganisationen erhältlich. Chöre, die durch eine bundesweit tätige Chororganisation vertreten werden, richten ihren Antrag bis zum 30. Juni des Jahres der Antragsstellung an ihre Chororganisation. Die Chororganisation prüft den Antrag formal und bescheinigt die Vollständigkeit des Antrags und die Plausibilität der in dem Antrag gemachten Angaben. Die Chororganisation leitet den Antrag nebst den eingereichten Ergänzungsunterlagen bis zum 31. August des Jahres der Antragsstellung an die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses weiter.
Chöre, die durch keine bundesweit tätige Chororganisation vertreten werden, richten den Antrag bis zum 30. Juni des Jahres der Antragsstellung an das jeweils zuständige Landesministerium. Das Landesministerium prüft den Antrag formal und bescheinigt die Vollständigkeit des Antrags und die Plausibilität der in dem Antrag gemachten Angaben. Das Landesministerium leitet den Antrag nebst den eingereichten Ergänzungsunterlagen bis zum 31. August des Jahres der Antragsstellung an die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses weiter. Weitere Informationen zu den Richtlinien und den Antragsformalitäten finden Sie hier.