Als Mitglied des CVT besteht die Möglichkeit für den Chor/Verein, auch fördernde bzw. passive Mitglieder oder Partner, über die Mannheimer Versicherung eine Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen, welche Hin- und Rückwege zu Proben, Konzerten und anderen Veranstaltungen des Chores/Vereins sowie die entsprechenden Veranstaltungen umfasst.
Diese Versicherung gibt es in 3 unterschiedenen Varianten.
I. | Invalidität | 10.300,- Euro |
Tod | 2.500,- Euro | |
Bergungskosten | bis zu 1.020,-Euro | |
Bezugsberechtigung: Bei Invalidität die versicherte Person, bei Tod die Erben |
Jahresbeitrag: 0,30 Euro pro Person
II. | Invalidität | 20.600,- Euro |
Tod | 5.000,- Euro | |
Bergungskosten | bis zu 1.020,-Euro | |
Bezugsberechtigung: Bei Invalidität die versicherte Person, bei Tod die Erben |
Jahresbeitrag: 0,60 Euro pro Person
III. | Invalidität | 10.300,- Euro |
Tod | 2.500,- Euro | |
Bergungskosten | bis zu 1.020,-Euro | |
Krankenhaustagegeld/verbessertes Genesungsgeld: | 13,-Euro | |
Bezugsberechtigung: Bei Invalidität die versicherte Person, bei Tod die Erben |
Jahresbeitrag: 0,80 Euro pro Person
Versicherungsnehmer ist der Chorverband Thüringen e.V. Demzufolge ist aus rechtlichen Gründen jeglicher Schriftverkehr (Beitrittserklärungen, Veränderungswünsche, formlose Schadenmeldungen) über die Geschäftsstelle des Chorverbandes Thüringen zu führen.
Die Beitragszahlung erfolgt über das bekannte Konto des Chorverbandes Thüringen (bei Neuanmeldungen innerhalb von 14 Tagen). Es sind bei namenloser Meldung immer alle Chormitglieder entsprechend des Beitragsberechnungsbogens zu versichern.
Datum des Beginns der Versicherung bzw. der gewünschten Veränderung ist immer das Datum des Posteingangs in der Geschäftsstelle des Chorverbandes Thüringen.
Das Beitrittsformular der Unfallversicherung finden Sie hier.