Stand März 2022

Mit großer Freude können wir feststellen, dass sich die Corona-Situation für die Thüringer Chorszene nun langsam wieder entspannt und sowohl Chorproben als auch Chorkonzerte unter relativ „normalen“ Umständen möglich sind. Mit der am Dienstag, den 1. März 2022 veröffentlichen aktuellen Landesverordnung des Freistaates Thüringen (gültig bis 19. März 2022) gibt es hinsichtlich des Chorlebens Neuerungen.

Chorproben sowie Konzerten können wieder unter 3G-Regelungen stattfinden.


die aktuelle Verordnung finden Sie hier

Nachweispflicht

Die hier benannten Nachweise wie Impfnachweis, Genesenennachweis, Nachweis der regelmäßigen Testung oder eines negativen Antigenschnelltests, sind vom Veranstalter zwingend zu prüfen und im Fall, dass eine Vorlage seitens des Besuchers nicht erfolgt, ist der Zutritt zu verweigern (§11a, Absatz 3). Außerdem ist in geschlossenen Räumen die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Auch Selbsttest sind zugelassen, wenn Sie vor Ort und unter Aufsicht erfolgen (siehe §10).

Die Vorlagepflicht eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises gelten im Einklang mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz § 28a, Absatz 1, Nr. 2a, auch für Beschäftigte des Veranstalters, die Kontakt zu Besuchern haben bzw. sich in den gleichen Räumen mit ihnen aufhalten. Die Verpflichtung auf Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist im Sinne des präventiven Infektionsschutzes nicht auf bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise das Gesundheitswesen, eingeschränkt.

Was ist bei einem Chorkonzert zu beachten?

Bei Veranstaltungen in Innenräumen und Außen gilt es die jeweilige Infektionsstufe des Landkreises (Basis- oder Infektionsstufe) zu beachten. Nach wie vor müssen Abstandseinhaltung und zusätzlich Maskenpflicht eingehalten werden.

Veranstaltungen in Innenräumen

Bei bis zu 500 gleichzeitig erwarteten bzw. teilnehmenden Personen ist eine Anzeige mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen kommunalen Behörde sowie die Kontaktnachverfolgung Pflicht.

Abweichend von den Festlegungen in §18 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b gilt die 2Gplus-Zugangsbeschränkung in geschlossenen Räumen für öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen nicht, wenn weniger als 50 Personen insgesamt daran beteiligt sind.

Bei über 500 gleichzeitig erwarteten bzw. teilnehmenden Personen ist ein Antrag spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde sowie deren Erlaubnis erforderlich. Auch hier muss eine Kontaktnachverfolgung erfolgen.

Veranstaltung im Außenbereich

Bei bis zu 1.000 gleichzeitig erwarteten bzw. teilnehmenden Personen ist eine Anzeige mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen kommunalen Behörde Pflicht.

Bei über 1.000 gleichzeitig erwarteten bzw. teilnehmenden Personen ist ein Antrag spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde sowie deren Erlaubnis erforderlich.

Des Weiteren sollte

  • der Kartenvorverkauf weitgehend kontaktlos, z. B. digital erfolgen und Tickets nur sitzplatzbezogen verkauft.
  • Die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen in Toiletten und Einlassbereichen sowie an Gastronomie-Punkten, bei denen es zu einer Verdichtung zwischen den Teilnehmern kommt, Pflicht sein.
  • ein Bestuhlungsplan den Abstand (Besetzung maximal nur jedes zweiten Sitzplatzes) zu anderen Sitzplätzen sicherstellen, wenn keine der beiden Optionen gewählt wurde.
  • Zu- und Abgänge gesteuert werden.

Abstände können weitergehend reduziert werden, wenn Personen nebeneinandersitzen, die einem gemeinsamen Haushalt angehören; das gilt auch für private Gemeinschaften, bei der zumindest Einverständnis zur Reduzierung des Abstandes besteht, z. B. bei gemeinsamer Kartenbestellung. Diese Regelung ist bei Optionswahl irrelevant.

Der Ordnerschlüssel ergibt sich aus der Veranstaltungsart und den damit verbundenen Risiken sowie den konkreten örtlichen Gegebenheiten, wie Einlass-Logistik, Sicherheitskonzept usw.

Bühnenbereich/Aktive

Über die in der Veranstaltungsstätte geltenden Infektionsschutzregeln hinaus ist im Bühnen- und Umkleide-Bereich für die Aktiven zu beachten, wenn keines der beiden Optionsmodelle gewählt wurde:

  • Soweit es möglich ist, ist die Abstandsregel von 1,5 m einzuhalten.
  • Verantwortliche und aktiv Mitwirkende tragen in geschlossenen Räumen auf dem direkten Weg zum und vom Auftritt eine Mund-Nasen-Bedeckung; wenn ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, sollte eine qualifizierte Gesichtsmaske verwendet werden.
  • Programmgestaltung zur Animation der Gäste zum Schunkeln und Tanzen, Singen bzw. Mitsingen oder zum Verlassen des Sitzplatzes möglichst nur im Freien und im geschlossenen Räumen nur bei ausreichend Platzverhältnissen.
  • Bei Bühnenaktivitäten soll auf Distanz geachtet werden; Mikrofone, die nicht personengebunden benutzt werden, sind mit Plastikschutz zu versehen; Desinfektion von Programmutensilien vor Nutzerwechsel, soweit nicht jeder Aktive seine eigenen Utensilien verwenden kann.
  • besondere Abstände bei Musikgruppen mit Blasinstrumenten zu Gästen und den Aktiven untereinander einhalten. Eine Aufteilung der Bühne in verschiedene Bereiche (Tanz, Gesang, Kapelle).
  • Gekennzeichnete Auf- und Abgänge im Bühnenbereich ohne Kreuzungen und Gästekontakte; Auftrittswege sind so zu wählen, dass wenig Kontaktmöglichkeiten der verschiedenen Auftrittsgruppen bzw. zu den Gästen bestehen.

Die tägliche Übersicht über die Warnstufe/Basistufe für Ihren Landkreis findet man hier.

CHORona-Dokumente Vorlagen und wichtige Links

Dokumentation Hygienemaßnahmen - Anwesenheitsliste (PDF) oder (DOCX)

Dokumentation Hygienemaßnahmen und Lüftung (PDF) oder (DOCX)

TN-Bestätigung Probenteilnahme und Belehrung (PDF) oder (DOCX)

Beispiel aktualisiertes Hygienekonzept des Psycho-Chor der FSU Jena e.V.

Beispiel Hygienekonzept des Madrigalchores Weimar

Auch vom Deutschen Chorverband wurden den Landesverbänden seit vergangener Woche ein Positionspapier zur Wiederaufnahme der physischen Probenarbeit in Cororna-Zeiten zur Verfügung gestellt.  Dieses Positionspapier des Deutschen Chorverbands wurde in Kontakt des Chorverbands Berlin mit Prof. Dr. med. Dirk Mürbe von der Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité Berlin entwickelt und basiert auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das möchten wir Ihnen auch das persönliche Anschreiben von Herrn Christian Wulff, Präsident des Deutschen Chorverbandes, zur Verfügung stellen.

Informationen des Deutschen Chorverbandes hier

Ab sofort ist es möglich, über die Deutsche Chorjugend Ehrenurkunden für einzelne Sänger*innen, Chorjubiläen und langjährige Chorleiter*innen zu beantragen. Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise, Formulare und sonstige Informationen.

Hier finden Sie fortlaufend aktuelle Dokumente und Beiträge für die Vereinsarbeit, die Chöre und die Chorleitung wie zum Beispiel eine Mustersatzung oder eine Auflistung von Fördermöglichkeiten.

Unterstützung

Wenn Verein ein Projekt, z. B. ein größeres Konzert oder eine Veranstaltung, entwickeln und umsetzen will, ist es teils schwierig für die Vereinsmitglieder, den gesamten Umfang der Projektplanung im Blick zu haben, selbst, wenn man sich das gut Endergebnis vorstellen kann.
Damit Sie einen ersten Überblick erhalten, was alles für eine Veranstaltung organisiert werden muss bzw. kann, haben wir eine Checkliste erstellt, in der die wichtigsten Schritte aufgeführt sind.
Nicht alle dieser Schritte sind ein Muss für jedes Projekt, das werden Sie erkennen, wenn Sie sich hineingelesen haben. Wir hoffen, Ihnen damit die Angst vor einer Projektumsetzung etwas nehmen zu können.

Da Vereinen nicht immer die benötigten Gelder für solche Projektumsetzungen zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit, an verschiedenen Stellen Fördermittel zu beantragen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung solcher Fördermöglichkeiten mit Informationen wie den Voraussetzungen für die Förderung und den maximal geförderten Betrag.

Checkliste       Fördermittel

 

 Neuer Fördermittelcoach für die Chorjugend in Thüringen

AUF!leben – Zukunft ist jetzt. ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Programm ist Teil des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona der Bundesregierung.

Durch das Förderprogramm konnte die Deutsche Chorjugend e.V. als Umsetzungspartner zwölf neue Stellen in ganz Deutschland zur Stärkung der regionalen Kinder- und Jugendchorarbeit schaffen.
Mit dem Förderprogramm und der damit geschaffenen Stelle soll die Kinder und Jugendchorszene verstärkt wieder aufleben, Alltagsstrukturen zurückgewonnen und die Folgen der Corona-Pandemie eingedämmt werden. In 7 verschiedenen Kategorien werden Projekte für Kinder und Jugendliche gefördert. Angefangen bei einem Tagesausflug in den Kletterpark über Chorwochenenden bis hin zu Ferienfreizeiten sind viele verschiedene Projekte möglich.
Noch können Anträge zur Förderung bis Ende Februar gestellt werden. Bei Interesse und Fragen melden Sie sich gerne bei Benjamin Püllen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

 

Förderpauschale für Chöre und Instrumentalensembles des Landesmusikrates Thüringen

Der Landesmusikrat gewährt Zuschüsse für die Leitung von Amateurchören und Instrumentalensembles aus Thüringen. Dadurch sollen die musikalische Infrastruktur sowie die Verbesserung der Qualität der Amateurmusik in Thüringen gefördert werden.
Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze finden Sie auf der Webseite des Landesmusikrates: https://www.lmrthueringen.de/Foerderpauschale

 

Projektförderungen der Thüringer Staatskanzlei

Die Thüringer Staatskanzlei fördert die Durchführung von Projekten der Kultur und der Kunst sowie Investitionen. Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Dabei wird die Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt bzw. Interkulturalität ebenso berücksichtigt wie ein Ausgleich regionaler Benachteiligung. Es werden ebenfalls Förderungen für Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Thüringer Staatskanzlei: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/foerderungen/

 

Förderprogramm IMPULS des BMCO

Ab dem 15. Januar 2022 können sich Musikensembles im NEUSTART KULTUR-Programm IMPULS auf Fördersummen bis zu 15.000 EUR bewerben. IMPULS ist ein Rettungsprogramm, das den 14,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen, beim Erhalt und der Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten helfen soll.Gefördert werden auch in Zukunft Projekte zum kreativen Neustart sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung.
Nach zwei erfolgreichen Förderrunden stellt das Programm mit dem Jahreswechsel ein neues Antragsverfahren vor.
Ab dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Förderanträge einreichen. Sie sind somit an keine allgemeine Frist mehr gebunden. Stattdessen gilt eine individuelle 2-Monats-Regel.

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MUSIK FÜR ALLE! - Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern

Das Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! ermöglicht Kindern und Jugendlichen von 3-18 Jahren bessere Zugangschancen zur musikalischen Bildung. Dank seiner großen Vielfalt schafft es zahlreiche Zugänge zu Kunst und Kultur für junge Menschen und fördert gezielt die kreativen Ausdrucks-und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Bis zum 15. Januar können im Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE! wieder außerschulische Projekte und vielfältige Ideen in den Modulen Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und/oder Expedition beantragt werden. MUSIK FÜR ALLE! fördert so bspw. das Singen im Chor, ein Beatbox-Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe oder Konzertbesuche. Die Laufzeit der Projekte ist jeweils bis zum 31.12.2022 möglich.
 

Genauere Informationen zum aktuellen Antragsverfahren finden Sie hier.

Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK des BMCO

NEUSTART AMATEURMUSIK geht im Jahr 2022 in seine zweite Runde und fördert Musikensembles bei ihrem Neustart. Ob Stadt oder Land, ob jung oder alt, kirchliche oder weltliche Träger, hier finden alle ihren Platz.

Insgesamt stehen im Jahr 2022 rund 5 Mio. EUR für die direkte Förderung von Ensembles aus der Amateurmusik zur Verfügung. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. NEUSTART AMATEURMUSIK fördert Musikensembles, die kreative Lösungen für den Umgang mit der Pandemie finden oder dieser mit Leidenschaft trotzen, aber auch solche, die auf Grund von Corona, Probenausfällen, finanzieller Unsicherheit, etc. einen Neustart benötigen und ihre
künstlerische Arbeit wiederaufnehmen möchten.

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Musikalischer Adventskalender 2023 - Jetzt Türchen öffnen und genießen!

Die Weihnachtszeit ist da und zahlreiche Einsendungen unserer Chöre haben uns erreicht. Wir danken allen Mitwirkenden und möchten wir Ihnen als Ihr Dachverband auch 2023 wieder eine digitale Bühne bieten. Lassen Sie sich von unserem musikalischen Adventskalender die Wartezeit bis Heiligabend verschönern!


 

                                                               

 

 




 

 

Vereinsrecht

Als Verein muss man sich von Zeit zu Zeit mit bürokratischen Angelegenheiten auseinandersetzen, sei es bei der Gründung oder bei einem Vertragsabschluss. Auch bei der Erstellung einer Satzung oder eines Chorleitervertrages muss man sich mit Beamtendeutsch befassen, was Schwierigkeiten mit sich bringen kann, da dieses leider immer wieder anders ausformuliert wird.

Um Ihnen solche zusätzliche Arbeit abnehmen zu können, haben wir, auch mit Unterstützung von Malte Jörg Uffeln, eine Muster-Satzung und einen Muster-Chorleitervertrag erstellt, den Sie gerne für Ihren Chor nutzen können.

In beiden Dokumenten werden Sie grün bzw. gelb hinterlegte Wortgruppen finden.
Bei den grünen Vermerken handelt es sich um Größen, wie Zeiträume und Beträge, deren Höhe Sie individuell für Ihren Chor anpassen können.
Eine gelbe Hinterlegung weist auf eine Begriffsklärung hin.

Muster-Chorleitervertrag (ODT-Dokument)      Muster-Chorleitervertrag PDF

Muster-Satzung (ODT-Dokument)                      Muster-Satzung PDF

 

Leiter der Chorleitungsschule Ralf Schöne

Leiter: Ralf Schöne

Chorleitungsschule des Chorverbandes Thüringen

Hummelstraße 4
99423 Weimar

Tel.: 03643 8019084
Fax: 03643 8019085

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Leiter der Chorleitungsschule:
Ralf Schöne
Dipl. Chordirigent
Martin-Klauer-Weg 14
99425 Weimar

Tel.: 03643/512560
Fax: 03643/7755818

 

 

 

 

Die Anmeldung erfolgt per ausgefülltem Anmeldeformular in zweifacher Ausführung über die Geschäftsstelle des

Chorverband Thüringen e.V.
Hummelstraße 4
99423 Weimar

Tel. 03643/8019084, Fax 03643/8019085
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Anmeldeformular als PDF zum Herunterladen bzw. Ausdrucken/Versenden

 

Gebühren

Der Gebührensatz richtet sich nach der Zugehörigkeit zu einem der Mitgliedschöre des Chorverbandes Thüringen e.V. und wird den Teilnehmern zum Halbjahr in Rechnung gestellt.

CVT-Mitglieder

Monatliche Kursgebühr: 25,00 €
Prüfungsgebühr: 20,00 €

Nicht CVT-Mitglieder

Monatliche Kursgebühr: 40,00 €
Prüfungsgebühr: 40,00 €