GEMA-Meldungen nur noch über das Online-Portal
Ab dem Jahr 2025 stellte die GEMA ihr Meldeverfahren vollständig auf das Online-Portal um.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, was Chöre dabei beachten müssen und wie die Umstellung funktioniert.
Anmeldung im Portal
Chorvereine registrieren sich über www.gema.de/portal.
Wichtige Fristen
Veranstaltungen müssen bis spätestens 21 Tagen nach der Durchführung bei der GEMA gemeldet werden. Setlisten sind spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung einzureichen.Hilfen und Schulungsangebote
Für Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden bietet die GEMA eine spezielle Seite mit direktem Zugang zu den passenden Tarifen:
www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv
Dort finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung und zusätzliche Kurzinformationen.
Vergünstigungen für DCV-Mitglieder
Die GEMA gewährt den Mitgliedschören des Deutschen Chorverbandes einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für ordnungsgemäß gemeldete chorische und gesellige Veranstaltungen.
Zusätzlich gilt ein Kulturrabatt von 15 Prozent auf die Tarife U-K und U-V.
Für die Produktion von Tonträgern (z. B. CDs oder DVDs) sowie für die Musikwiedergabe im Internet gelten ab 2025 die regulären GEMA-Tarife, für die keine Nachlässe vorgesehen sind.
Natrürlich stehen wir Ihnen als Verband bei Fragen und Hilfestellungen zur verfügung!